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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16 (https://dejure.org/2016,53921)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.11.2016 - 1 L 117/16 (https://dejure.org/2016,53921)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. November 2016 - 1 L 117/16 (https://dejure.org/2016,53921)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 7 C 30.00

    Restitutionsanspruch; Anmeldung; Ausschlussfrist; Vertreter; vollmachtloser

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Es geht im vorliegenden Fall mithin nicht darum, dass es dem mit der Ausschlussfrist verfolgten Regelungszweck des Schuldnerschutzes - möglicherweise - widerspräche, wenn noch nach Fristablauf die Geltendmachung der Entschädigung durch einen vollmachtlosen Vertreter mit rückwirkender Kraft (§ 184 Abs. 1 BGB) genehmigt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 -, juris Rn. 10 ff., und vom 13. September 2001 - 7 C 30.00 -, juris Rn. 22 zu § 30a Abs. 1 VermG; BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58 -, juris Rn. 16 zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts; BAG, Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 -, juris Rn. 20 zu § 626 Abs. 2 BGB; anders BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09 -, juris Rn. 21 ff. zu § 651g Abs. 1 BGB).

    Im Fall der vollmachtlosen Vertretung kann sie entsprechend § 180 Satz 2 in Verbindung mit § 177 Abs. 2 BGB eine Klärung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung herbeiführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001, a. a. O. Rn. 23).

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Wirksamkeit einer Anmeldung nach § 30a Abs. 1 VermG nicht von einem schriftlichen Vollmachtsnachweis abhängt, zeigt im Übrigen das Urteil vom 13. September 2001 (a. a. O.), wonach die Ausschlussfrist gewahrt ist, wenn der Berechtigte vor Fristablauf gegenüber dem vollmachtlosen Vertreter die von diesem vorgenommene Anmeldung mündlich genehmigt hat.

  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Daraus ist im Umkehrschluss zu folgern, dass grundsätzlich auch das Handeln des Bevollmächtigten, der von sich aus keine schriftliche Vollmacht vorlegt, gegenüber der Behörde als wirksam und infolgedessen geeignet anzusehen ist, maßgebliche Fristen einzuhalten (s. auch BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1979 - 4 B 93.79 -, juris Rn. 4).

    Unabhängig davon muss die Behörde ohnehin jederzeit mit der Möglichkeit rechnen, dass sich ihre Tätigkeiten in Bezug auf einen nach § 15 Abs. 4 AGG form- und fristgerecht geltend gemachten Anspruch nachträglich als nutzlos erweisen, weil sich der Betreffende entschließen kann, von einer Weiterverfolgung abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1979, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Es geht im vorliegenden Fall mithin nicht darum, dass es dem mit der Ausschlussfrist verfolgten Regelungszweck des Schuldnerschutzes - möglicherweise - widerspräche, wenn noch nach Fristablauf die Geltendmachung der Entschädigung durch einen vollmachtlosen Vertreter mit rückwirkender Kraft (§ 184 Abs. 1 BGB) genehmigt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 -, juris Rn. 10 ff., und vom 13. September 2001 - 7 C 30.00 -, juris Rn. 22 zu § 30a Abs. 1 VermG; BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58 -, juris Rn. 16 zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts; BAG, Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 -, juris Rn. 20 zu § 626 Abs. 2 BGB; anders BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09 -, juris Rn. 21 ff. zu § 651g Abs. 1 BGB).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 1999 (a. a. O. Rn. 14) ausgeführt hat, dass eine schwebend unwirksame Anmeldung eines Restitutionsanspruchs nach § 30a Abs. 1 VermG durch den vollmachtlosen Vertreter den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, weil sie nicht erkennen lässt, ob sie vom erklärten Willen des Berechtigten getragen wird, kann sich der Beklagte hierauf nicht mit Erfolg berufen.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 03.06.2011 - 6 PB 1.11

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Auflösungsbegehren des öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Die Signalfunktion des Fristerfordernisses geht dahin, dass spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses der betroffene Jugendvertreter Sicherheit über die verantwortlich entschiedene Absicht seines Arbeitgebers haben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 6 PB 1.11 -, juris Rn. 7 f. m. w. N.).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Es geht im vorliegenden Fall mithin nicht darum, dass es dem mit der Ausschlussfrist verfolgten Regelungszweck des Schuldnerschutzes - möglicherweise - widerspräche, wenn noch nach Fristablauf die Geltendmachung der Entschädigung durch einen vollmachtlosen Vertreter mit rückwirkender Kraft (§ 184 Abs. 1 BGB) genehmigt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 -, juris Rn. 10 ff., und vom 13. September 2001 - 7 C 30.00 -, juris Rn. 22 zu § 30a Abs. 1 VermG; BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58 -, juris Rn. 16 zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts; BAG, Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 -, juris Rn. 20 zu § 626 Abs. 2 BGB; anders BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09 -, juris Rn. 21 ff. zu § 651g Abs. 1 BGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Der Beklagte kann auch nicht durchgreifend auf den vom Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des Fristerfordernisses nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG entwickelten Grundsatz verweisen, wonach die vom gesetzlichen Vertreter des öffentlichen Arbeitgebers unterzeichnete Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist dem Gericht vorzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 6 P 12.10 -, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    Dass eine (Innen-) Vollmacht zur Vertretung in einem Verwaltungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und 3 VwVfG auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann, ihre Wirksamkeit also keine Schriftform voraussetzt, ist allgemein anerkannt (vgl. etwa HessVGH, Urteil vom 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 -, juris Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. November 2015 - 7 B 4.15 -, juris Rn. 24; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 14 Rn. 14).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

  • BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07

    Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 7 B 4.15

    Beihilfe; gefälschte Zahnarztrechnungen; Rücknahme der Bewilligung; Bekanntgabe;

  • VG Meiningen, 16.02.2017 - 8 K 257/16

    Erhebung und Rücknahme eines Widerspruchs durch einen vollmachtlosen Vertreter;

    Aus der Formulierung des § 14 Abs. 1 S. 3 ThürVwVfG lässt sich keine Pflicht der Behörde ableiten, sich eine schriftliche Vollmacht vorlegen zu lassen - im Umkehrschluss ist aus ihr vielmehr zu folgern, dass grundsätzlich auch das Handeln des Bevollmächtigten, der von sich aus keine schriftliche Vollmacht vorlegt, gegenüber der Behörde als wirksam und infolgedessen als geeignet anzusehen ist, maßgebliche Fristen einzuhalten (s. auch BVerwG, B. v. 9.05.1979 - 4 B 93.79 -, juris, Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 23.11.2016 - 1 L 117/16 -, juris, Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden

    Zwar mag bei einem Antrag ohne Zeitangabe dieser nicht nur für den Zeitraum ab Antragstellung für die Zukunft sondern wegen der Interessanlage ab dem bekannten Beginn der Diskriminierung gelten können (vgl.: OVG LSA, Beschluss v. 23.11.2016, 1 L 117/16; juris).
  • VG Magdeburg, 02.03.2017 - 8 A 231/16

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung einer Beamtin

    Diese Deutung entspricht der erkennbaren Interessenlage der Antragstellerin (vgl. OVG LSA Beschluss v. 23.11.2016, 1 L 117/16).
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